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Freiwilliges Soziales Jahr

Unter dem Sammelbegriff "Freiwilligendienste" fassen wir im DRK das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und den Bundesfreiwilligendienst (BFD) zusammen. Gerne erklären wir kurz die wichtigsten Unterschiede zwischen FSJ und BFD.

FSJ und BFD sind gesetzlich geregelte Angebote für Menschen verschiedenster Altersklassen. Je nach Alter und der Zahl zur Verfügung stehender Stellen weisen wir intern die Freiwilligen dem FSJ oder dem BFD zu.

In der täglichen Dienstausübung sind die Unterschiede minimal und begründen sich durch die unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen.

Freiwilligendienste dürfen nicht mit der klassischen ehrenamtlichen Rotkreuztätigkeit verwechselt werden! Während ehrenamtliches Engagement in der Freizeit ausgeübt wird, entsprechen Freiwilligendienste eher zeitlich befristeten Voll- oder Teilzeittätigkeiten.

Was ist das Freiwillige Soziale Jahr?

Das Freiwillige Soziale Jahr ist ein Bildungs-Angebot für junge Leute.
Dabei beschäftigen sie sich zum Beispiel mit alten oder behinderten Menschen.
Oder sie helfen in einem Kranken-Haus oder in einem Pflege-Heim.
Diese Arbeit nennt man:
Soziale Arbeit.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier: www.freiwilligendienste.drk.de

Wer kann mitmachen?

Das Freiwillige Soziale Jahr ist für Menschen zwischen 17 und 27 Jahren.
Sie können in verschiedenen Einsatz-Bereichen arbeiten.
Im Freiwilligen Sozialen Jahr sammeln Sie wertvolle Erfahrungen.
Und es kann Ihnen bei der späteren Berufs-Wahl helfen.

Kostenlose DRK-Hotline.
Wir beraten Sie gerne.

08000 365 000

Infos für Sie kostenfrei
rund um die Uhr

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Anderen Menschen helfen mit freiwilligem Engagement ist keine Frage des Alters, sondern der Bereitschaft. Deshalb bietet das Deutsche Rote Kreuz die Möglichkeit, in verschiedenen Einsatzbereichen den Bundesfreiwilligendienst zu leisten.

Wer kann teilnehmen?

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist wie das FSJ ein gesetzlich abgesichertes soziales Bildungsjahr, steht im Unterschied zum FSJ aber auch älteren Freiwilligen über dem 27. Lebensjahr hinaus offen.

Der BFD ist ein Beitrag zur Förderung des lebenslangen Lernens: Jungen Freiwilligen bietet er die Chance, sich zu orientieren, neue Kompetenzen zu erwerben und Stärken auszubauen, ältere Freiwillige werden ermutigt, ihre bereits vorhandenen Kompetenzen sowie ihre Lebens- und Berufserfahrung in soziale Arbeit einzubringen und weiter zu entwickeln.

Um den zukünftigen Freiwilligen eine reichhaltige Auswahl für Ihr Engagement zu bieten, befinden sich die Einsatzgebiete des BFD  in den unterschiedlichsten Tätigkeitsbereichen des DRK. 

Freiwilligendienste FSJ und BFD im Überblick - FAQ

  • Wie lange ist die Dienstzeit eines Freiwilligendienstleistenden?

    Ein FSJ wird, wie der Name schon sagt, in der Regel über einen Zeitraum von einem Jahr absolviert. Auf Wunsch kann die Dienstzeit auf 18 Monate verlängert werden.

    Ein BFD wird ebenfalls über 12 Monate absolviert, Einsätze von 6 bis 18 Monaten sind hier aber nach Absprache möglich.

    Am BFD können Freiwillige ab dem vollendeten 27. Lebensjahr bereits in Teilzeit mit mehr als 20 Stunden pro Woche teilnehmen.

    Für die Tätigkeit im Krankentransport und Rettungsdienst werden die Freiwilligen vor Dienstbeginn in einer dreieinhalbmonatigen Rettungssanitäterausbildung auf ihren Einsatz vorbereitet.

    Freiwilligendienstleistende sind während Ihrer Dienstzeit vorhandenem haupt- oder ehrenamtlichen Personal gleichgestellt. Der Einsatz der Freiwilligendienstleistenden erfolgt unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher und tarifvertraglicher Vereinbarungen oder innerverbandlicher Dienstvorschriften des jeweiligen Tätigkeitsgebietes.

  • In welchen Tätigkeitsgebieten des DRK kann man sich engagieren?

    Freiwilligendienstleistende im DRK-Kreisverband Ahrweiler e.V. werden wahlweise tätig

    Ergänzend zur Tätigkeit in unserem DRK-Kreisverband führt unser DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz Bildungsveranstaltungen mit mindestens 25 Seminartagen für die jungen Freiwilligen bis zum 27. Lebensjahr und 12 Bildungstagen für die älteren Freiwilligen ab dem 28. Lebensjahr durch.

  • Wie kann ich mich bewerben?

    Bevor Sie eine Bewerbung schreiben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns als regionalem Ansprechpartner vor Ort auf. Gerne erklären wir Ihnen vorab im persönlichen Gespräch, welche Informationen wir benötigen.

    Sollten Sie den Erstkontakt per E-Mail zu uns aufnehmen, teilen Sie uns bitte eine Rückrufnummer mit. Viele Dinge lassen sich in einem Telefonat besser klären als in einem wechselndem E-Mail-Verkehr.

    Sollten Sie bereits eine Bewerbung fertig haben, dürfen Sie uns diese natürlich gerne, vorzugsweise als PDF-Datei per E-Mail, zusenden. Bitte haben Sie Verständnis dafür dass wir per Post eingegangene Bewerbungen nicht zurückschicken können.

    Als Empfänger für Ihre Bewerbung oder für alle weiteren Informationen wenden Sie sich bitte an die oben genannte Kontaktperson.

  • Werden die Freiwilligendienste FSJ und BFD vergütet?

    Für Ihr soziales Engagement erhalten die Freiwilligendienstleistenden ein monatliches Taschengeld.

    Freiwillige sind während ihrer Dienstzeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Unfall-, Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Alle Sozialversicherungsbeiträge werden beim BFD vom Bund bzw. beim FSJ vom DRK gezahlt. Zusätzlich besteht für junge Freiwillige im FSJ und BFD Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

    Als Einsatzstelle stellen wir, soweit für Ihre Tätigkeit erforderlich, die notwendige Dienstkleidung zur Verfügung.

  • Wie finden Sie die richtige Einsatzstelle?

    Das DRK im Kreis Ahrweiler bietet aufgrund der Vielzahl von Tätigkeitsgebieten gute Möglichkeiten, eine den individuellen Interessen und Fähigkeiten entsprechende Einsatzstelle zu finden. In einem persönlichen Gespräch mit Ihnen erarbeiten wir Ihre Art der Mitarbeit in unserem DRK-Kreisverband.

    Sollten Sie sich nicht für ein Tätigkeitsgebiet entscheiden können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, bei der vorgesehenen Einsatzstelle zu hospitieren.

    Der Beginn eines Freiwilligendienstes kann übrigens individuell vereinbart werden.

  • Ist ein Freiwilligendienst mit Unterkunft und Verpflegung?

    Der DRK-Kreisverband Ahrweiler e.V. kann Freiwilligendienstleistenden keine Unterkunft oder Verpflegung bereitstellen.

    Freiwilligendienstleistende, die bereits eine eigene Wohnung haben, erhalten mit dem monatlichen Taschengeld einen Unterkunfts- und Verpflegungszuschuss.

  • Kostet die Teilnahme am Freiwilligendienst etwas?

    Für die Teilnahme an einem Freiwilligendienst entstehen keine Kosten.

    Die Teilnahme an den begleitenden Bildungsveranstaltungen ist kostenfrei. In der Regel erfolgt während dieser Zeit die Übernachtung am Seminarort mit entsprechender Verpflegung. Die Reisekosten zu diesen zentral stattfindenden Seminaren werden Ihnen erstattet.

  • Wo erhalte ich weitere Informationen?

    Ergänzend zu den hier veröffentlichten Kurzinformationen hat das DRK in Rheinland-Pfalz für die Freiwilligendienste eine zentrale Website mit weiteren Informationen und Kontaktdaten. Besuchen Sie uns auf www.freiwilligendienste-rlp.de

    Wenn Sie einen Freiwilligendienst in einem anderen Bundesland oder im Ausland machen möchten, finden Sie weitere Informationen dazu auf der vom DRK-Bundesverband erstellten Webseite unter www.freiwilligendienste.drk.de

    Eine Adressenliste der DRK-Träger des BFD finden Sie hier.

    Hinweis: Diese Links führen Sie auf die Seiten anderer Anbieter und Sie verlassen unsere Webseite.

Wie geht es weiter?

Für weitere Informationen oder eine persönliche Beratung nehmen Sie bitte mit unserer oben genannten Ansprechpartnerin Kontakt auf.