2019-08-01_Rettungsdienst_025.jpg Foto: Thorsten Trütgen
2019-08-01_Rettungsdienst_026.jpg Foto: Thorsten Trütgen
2019-08-01_Rettungsdienst_029.jpg Foto: Thorsten Trütgen

Sie befinden sich hier:

  1. Angebote
  2. Gesundheit
  3. Krankentransport

Krankentransport

Ansprechpartner

Leiter Rettungsdienst
Lothar Backes

Tel:  02641 - 97 80 -20 
Fax: 02641 - 97 80 -53
rettungsdienst@kv-aw.drk.de

stellv. Leiter Rettungsdienst
Boris Linden
Tel.: 02641 - 97 80 -60
Fax: 02641 - 97 80 -53
rettungsdienst@kv-aw.drk.de

Ahrweilerstraße 1
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden. Welches Fahrzeug dabei benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall und wird vom Arzt entschieden.

Schnell und sicher zur Behandlung

Die Übernahme der Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung erfolgt, bis auf die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in den sogenannten Krankentransport-Richtlinien festgelegten besonderen Ausnahmefällen, nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse. Zu den besonderen Ausnahmefällen zählen beispielsweise Fahrten zur onkologischen Strahlen- und Chemotherapie sowie zur ambulanten Dialysebehandlung. Auch Schwerbehinderte bekommen die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung u.a. dann erstattet, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (blind) oder "H" (hilflos) besitzen oder den Pflegegrad 3,4 oder 5 nachweisen können. Bei Pflegegrad 3 muss die eingeschränkte Mobilität zusätzlich von einem Arzt dokumentiert werden.

Versicherte haben 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten als gesetzliche Zuzahlung selbst zu tragen. Bei Fahrkosten müssen die Zuzahlungen auch für Kinder und Jugendliche geleistet werden.

Wie bestelle ich einen DRK-Krankentransport

Um im Kreis Ahrweiler einen Krankentransport anzufordern, wählen Sie die Servicenummer

(02641) 19 222

Wie geht es weiter?

Sollten Sie Fragen haben oder spezielle Informationen benötigen, nehmen Sie bitte mit unserem oben genannten Ansprechpartner Kontakt auf.