Unsere Leistungen

- Krankentransporte zum Arzt oder Krankenhaus
- Dialyse- & Chemofahrten
- Entlassungsfahrten
- Serienfahrten
- Rollstuhl- & Tragestuhltransport
Für wen ist unser Service?
- Senioren
- Menschen mit eingeschränkter Mobilität
- Patienten mit ärztlicher Verordnung
- Privat- und Kassenpatienten
Kosten und Preise
Gesetzlich Versicherte können sich die Fahrtkosten von ihrer Krankenkasse erstatten lassen, wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist und vom Arzt verordnet wurde. Etwa dann, wenn für eine Behandlung ein Termin beim Arzt oder in einer Klinik wahrgenommen werden muss (z.B. Fahrten zur onkologischen Strahlen- und Chemotherapie oder zur ambulanten Dialysebehandlung). Welches Fahrzeug dabei benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall und wird vom Arzt entschieden.
Auch Schwerbehinderte bekommen die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung u.a. dann erstattet, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (blind) oder "H" (hilflos) besitzen oder den Pflegegrad 3,4 oder 5 nachweisen können. Bei Pflegegrad 3 muss die eingeschränkte Mobilität zusätzlich von einem Arzt dokumentiert werden.
Gesetzlich Versicherte zahlen 10 % der Fahrtkosten selbst – mindestens 5 € und maximal 10 € pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten. Diese Zuzahlung gilt auch für Kinder und Jugendliche.
