Pflege und Unterstützung zu Hause
Zu Pflege und Unterstützung zu Hause gehören z.B. grundpflegerische Tätigkeiten wie Hilfe bei der Körperpflege, Medikamentengabe oder Verbandwechsel (häusliche Krankenpflege), Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen, hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung aber auch Hilfe bei der Alltagsgestaltung.
Tages- und Nachtpflege
Tages- und Nachtpflege ermöglichen eine Betreuung des Pflegebedürftigen, wenn die häusliche Pflege nicht im ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann bzw. zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege z.B. bei Berufstätigkeit des pflegenden Angehörigen.
Urlaubsvertretung für Pflegende (Verhinderungspflege)
Urlaubsvertretung für Pflegende (Verhinderungspflege) sorgt für eine zuverlässige Vertretung, wenn pflegende Angehörige vorübergehend verhindert sind, etwa durch Urlaub oder Krankheit. Dann übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für max. sechs Wochen je Kalenderjahr. Kurzzeitpflege tritt ein, wenn die pflegebedürftige Person nur für eine kurze Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen ist z.B. im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder wenn eine Pflegeperson ausfällt.
Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel dienen zur Erleichterung der häuslichen Pflege, lindern die Beschwerden oder ermöglichen dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung.
Umbaumaßnahmen in der Wohnung
Umbaumaßnahmen in der Wohnung sollen die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der/des Pflegebedürftigen wiederherstellen. Umbaumaßnahmen können z.B. der Einbau eines Treppenlifts oder die Vergrößerung der Dusche sein.
Freistellung und Reduzierung der Arbeitszeit
Freistellung und Reduzierung der Arbeitszeit um Dinge rund um die Pflege zu organisieren bzw. Pflege zu erbringen.
Soziale Absicherung von Pflegepersonen
Soziale Absicherung von Pflegepersonen dies umfasst u.a. die gesetzliche Unfallversicherung während der Pflegetätigkeit sowie bei allen Tätigkeiten, die mit der Pflege unmittelbar zusammenhängen, Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beiträge zur Rentenversicherung und eine freiwillige Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung.
Pflegekurse für Angehörige
Pflegekurse für Angehörige vermitteln Pflegepersonen Kenntnisse für eine eigenständige Durchführung der Pflege.
Ambulante Wohngemeinschaften
Ambulante Wohngemeinschaften ermöglichen Pflegebedürftigen, möglichst lange selbstständig in der häuslichen Umgebung zu wohnen, ohne dabei auf sich allein gestellt zu sein.
Stationäre Pflege
Ist die Versorgung und Betreuung in der häuslichen Umgebung nicht mehr möglich, ist ggf. ein Umzug in eine stationäre Altenpflegeeinrichtung sinnvoll. Die Höhe der Leistung ist auch vom Grad der Pflegebedürftigkeit abhängig.



