DRK - Beratung Foto: A. Zelck / DRK-Service…

Pflege-Beratung

Sie selbst oder ein Mitglied der Familie braucht Unterstützung?
Viele Menschen brauchen Hilfe.
Weil sie alt sind oder krank.
Oder wenn sie einen Unfall hatten.
Das Deutsche Rote Kreuz kann helfen und auf Fragen antworten.
Unsere Mitarbeiter finden zusammen mit Ihnen eine Lösung.
Unsere Mitarbeiter haben eine besondere Ausbildung.
Die Mitarbeiter beantworten Ihre Fragen und können Sie beraten.
So bekommen Sie wichtige Informationen und können handeln.
Wir beraten zu den Themen Pflege und Versorgung.
Und welche Unterstützungen Sie bekommen können.
Diese Beratung kann auch bei Ihnen zu Hause sein.
Die Pflege-Beratung ist gratis für Sie.

Für wen ist die Pflege-Beratung?

Jeder kann das Deutsche Rote Kreuz anrufen und Fragen stellen.
Wir beraten Sie gern zu den Themen Pflege und Unterstützung.
Diese Beratung ist für Sie gratis.
Auch nach der ersten Beratung unterstützen wir Sie.
Zum Beispiel wenn Sie einen Antrag stellen müssen.
Vielleicht für eine Pflege-Stufe.
Oder wenn Sie Hilfe im Haushalt brauchen.

Wer bekommt Leistungen?

Das regelt das Sozial-Gesetz-Buch.
Paragraf 14.
Absatz 1.
Menschen mit Krankheiten und Behinderungen können Leistungen bekommen.
Und nur wenn sie länger als 6 Monate im Alltag Hilfe brauchen.
Die Krankheit oder Behinderung muss also schwer sein.
Nur dann bekommen Sie Leistungen.
Es gibt viele Möglichkeiten. Zum Beispiel:
  • Wenn Sie Hilfe brauchen beim Waschen und Zähne putzen.
  • Wenn Sie nicht allein kochen oder essen können.
  • Wenn Sie nicht allein gehen oder Treppen steigen können.
  • Wenn Sie nicht allein einkaufen können.
Dann brauchen Sie Hilfe im Alltag.
Dann können Sie Leistungen bekommen.
Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.
Dabei helfen wir Ihnen.
Die Pflege-Versicherung prüft dann Ihren Antrag.

Leistungen der Pflegeversicherung

Welche Leistungen bezahlt die Pflege-Versicherung?
Pflege und Unterstützung zu Hause
Dazu gehören zum Beispiel:
Hilfe bei der Körper-Pflege.
Hilfe beim Wechseln von einem Verband.
Beratung auch für Familien-Mitglieder.
Einkaufen und kochen.
Die Wohnung sauber machen.
Hilfe bei der Alltags-Gestaltung. Tages-Pflege und Nacht-Pflege
Das ist eine Hilfe für pflegende Familien-Mitglieder.
Die Familie kann bei der Pflege unterstützt werden.
Am Tag und in der Nacht.
Es gibt verschiedene Unterstützungs-Möglichkeiten. Urlaubs-Vertretung
Man sagt auch:
Verhinderungs-Pflege.
Eine pflegende Person ist krank oder im Urlaub?
Dann bezahlt die Pflege-Versicherung einen Ersatz.
Sie müssen nicht auf Unterstützung verzichten. Kurz-Zeit-Pflege
Können Sie für einige Tage nicht zu Hause gepflegt werden?
Dann können Sie für einige Tage in ein Pflege-Heim gehen.
Das ist eine voll-stationäre Pflege. Pflege-Hilfs-Mittel
Hilfs-Mittel helfen im Alltag und im Haushalt. Umbau der Wohnung
Manchmal ist ein Umbau nötig.
Zum Beispiel kann eine Dusche größer gemacht werden. Kürzere Arbeits-Zeiten
Wenn Sie ein Familien-Mitglied pflegen wollen.  Absicherung von Pflege-Personen
Dazu gehört zum Beispiel die Unfall-Versicherung für die Pflege-Tätigkeit.
Dazu gibt es Zuschüsse für Kranken-Versicherung und Pflege-Versicherung.
Oder auch für die Renten-Versicherung.
Und es gibt eine freiwillige Arbeitslosen-Versicherung.  Pflege-Kurse für Familien-Mitglieder
Dabei lernen Familien-Mitglieder wichtige Dinge für die Pflege.  Betreute Wohn-Gruppen
Dabei bleiben Sie weiter selbstständig.
Sie sind nicht in einem Pflege-Heim.
Sie sind in einer Wohnung.
Aber Sie bekommen Hilfe von unseren Mitarbeitern.
Zum Beispiel wenn das Einkaufen für Sie sehr schwer ist.
Dann unterstützen wir Sie dabei.  Pflege-Heime
Manchmal ist eine Pflege zu Hause nicht mehr möglich.
Dann kann man ein Pflege-Heim nutzen.
Hier werden Sie gepflegt und versorgt. Die Preise für diese Leistungen sind verschieden.
Es kommt auch auf die Pflege-Stufe an. Haben Sie Fragen dazu?
Wir beraten Sie gern.
Tages- und Nachtpflege

Tages- und Nachtpflege ermöglichen eine Betreuung des Pflegebedürftigen, wenn die häusliche Pflege nicht im ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann bzw. zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege z.B. bei Berufstätigkeit des pflegenden Angehörigen. 

Urlaubsvertretung für Pflegende (Verhinderungspflege)

Urlaubsvertretung für Pflegende (Verhinderungspflege) sorgt für eine zuverlässige Vertretung, wenn pflegende Angehörige vorübergehend verhindert sind, etwa durch Urlaub oder Krankheit. Dann übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für max. sechs Wochen je Kalenderjahr. Kurzzeitpflege tritt ein, wenn die pflegebedürftige Person nur für eine kurze Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen ist z.B. im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder wenn eine Pflegeperson ausfällt. 

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel dienen zur Erleichterung der häuslichen Pflege, lindern die Beschwerden oder ermöglichen dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung.

Umbaumaßnahmen in der Wohnung

Umbaumaßnahmen in der Wohnung sollen die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der/des Pflegebedürftigen wiederherstellen. Umbaumaßnahmen können z.B. der Einbau eines Treppenlifts oder die Vergrößerung der Dusche sein. 

Freistellung und Reduzierung der Arbeitszeit

Freistellung und Reduzierung der Arbeitszeit um Dinge rund um die Pflege zu organisieren bzw. Pflege zu erbringen. 

Soziale Absicherung von Pflegepersonen

Soziale Absicherung von Pflegepersonen dies umfasst u.a. die gesetzliche Unfallversicherung während der Pflegetätigkeit sowie bei allen Tätigkeiten, die mit der Pflege unmittelbar zusammenhängen, Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beiträge zur Rentenversicherung und eine freiwillige Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung. 

Pflegekurse für Angehörige

Pflegekurse für Angehörige vermitteln Pflegepersonen Kenntnisse für eine eigenständige Durchführung der Pflege. 

Ambulante Wohngemeinschaften

Ambulante Wohngemeinschaften ermöglichen Pflegebedürftigen, möglichst lange selbstständig in der häuslichen Umgebung zu wohnen, ohne dabei auf sich allein gestellt zu sein. 

Stationäre Pflege

Ist die Versorgung und Betreuung in der häuslichen Umgebung nicht mehr möglich, ist ggf. ein Umzug in eine stationäre Altenpflegeeinrichtung sinnvoll. Die Höhe der Leistung ist auch vom Grad der Pflegebedürftigkeit abhängig. 

Möchten Sie mehr wissen?

Diese Internet-Seite von der Regierung bietet weitere Informationen an:
http://www.bmg.bund.de/themen/pflege.html
Sie können auch das Beratungs-Telefon anrufen.
Der Anruf ist für Sie gratis.
08 000 365 000

Wie geht es weiter?

Sie haben Fragen oder benötigen eine kostenlose und kompetente Pflegeberartung? Dann nehmen Sie doch Kontakt zu unserer Ansprechpartnerin auf: 

Isabell Löwer
Tel: 02636 800 554
isabelle.loewer(at)pflegestuetzpunkte-rlp.de

Pflegestützpunkt Bad Breisig-Brohltal 

Im Joch 1
56651 Niederzissen

In unseren stationären Einrichtungen erwartet Sie eine freundliche Atmosphäre, komfortable Ausstattung und beste Verpflegung.