Welche Leistungen bezahlt die Pflege-Versicherung?
Dazu gehören zum Beispiel:
Hilfe bei der Körper-Pflege.
Hilfe beim Wechseln von einem Verband.
Beratung auch für Familien-Mitglieder.
Einkaufen und kochen.
Die Wohnung sauber machen.
Hilfe bei der Alltags-Gestaltung. Tages-Pflege und Nacht-Pflege
Das ist eine Hilfe für pflegende Familien-Mitglieder.
Die Familie kann bei der Pflege unterstützt werden.
Am Tag und in der Nacht.
Es gibt verschiedene Unterstützungs-Möglichkeiten. Urlaubs-Vertretung
Man sagt auch:
Verhinderungs-Pflege.
Eine pflegende Person ist krank oder im Urlaub?
Dann bezahlt die Pflege-Versicherung einen Ersatz.
Sie müssen nicht auf Unterstützung verzichten. Kurz-Zeit-Pflege
Können Sie für einige Tage nicht zu Hause gepflegt werden?
Dann können Sie für einige Tage in ein Pflege-Heim gehen.
Das ist eine voll-stationäre Pflege. Pflege-Hilfs-Mittel
Hilfs-Mittel helfen im Alltag und im Haushalt. Umbau der Wohnung
Manchmal ist ein Umbau nötig.
Zum Beispiel kann eine Dusche größer gemacht werden. Kürzere Arbeits-Zeiten
Wenn Sie ein Familien-Mitglied pflegen wollen. Absicherung von Pflege-Personen
Dazu gehört zum Beispiel die Unfall-Versicherung für die Pflege-Tätigkeit.
Dazu gibt es Zuschüsse für Kranken-Versicherung und Pflege-Versicherung.
Oder auch für die Renten-Versicherung.
Und es gibt eine freiwillige Arbeitslosen-Versicherung. Pflege-Kurse für Familien-Mitglieder
Dabei lernen Familien-Mitglieder wichtige Dinge für die Pflege. Betreute Wohn-Gruppen
Dabei bleiben Sie weiter selbstständig.
Sie sind nicht in einem Pflege-Heim.
Sie sind in einer Wohnung.
Aber Sie bekommen Hilfe von unseren Mitarbeitern.
Zum Beispiel wenn das Einkaufen für Sie sehr schwer ist.
Dann unterstützen wir Sie dabei. Pflege-Heime
Manchmal ist eine Pflege zu Hause nicht mehr möglich.
Dann kann man ein Pflege-Heim nutzen.
Hier werden Sie gepflegt und versorgt. Die Preise für diese Leistungen sind verschieden.
Es kommt auch auf die Pflege-Stufe an. Haben Sie Fragen dazu?
Wir beraten Sie gern.
Tages- und Nachtpflege
Tages- und Nachtpflege ermöglichen eine Betreuung des Pflegebedürftigen, wenn die häusliche Pflege nicht im ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann bzw. zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege z.B. bei Berufstätigkeit des pflegenden Angehörigen.
Urlaubsvertretung für Pflegende (Verhinderungspflege)
Urlaubsvertretung für Pflegende (Verhinderungspflege) sorgt für eine zuverlässige Vertretung, wenn pflegende Angehörige vorübergehend verhindert sind, etwa durch Urlaub oder Krankheit. Dann übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für max. sechs Wochen je Kalenderjahr. Kurzzeitpflege tritt ein, wenn die pflegebedürftige Person nur für eine kurze Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen ist z.B. im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder wenn eine Pflegeperson ausfällt.
Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel dienen zur Erleichterung der häuslichen Pflege, lindern die Beschwerden oder ermöglichen dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung.
Umbaumaßnahmen in der Wohnung
Umbaumaßnahmen in der Wohnung sollen die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der/des Pflegebedürftigen wiederherstellen. Umbaumaßnahmen können z.B. der Einbau eines Treppenlifts oder die Vergrößerung der Dusche sein.
Freistellung und Reduzierung der Arbeitszeit
Freistellung und Reduzierung der Arbeitszeit um Dinge rund um die Pflege zu organisieren bzw. Pflege zu erbringen.
Soziale Absicherung von Pflegepersonen
Soziale Absicherung von Pflegepersonen dies umfasst u.a. die gesetzliche Unfallversicherung während der Pflegetätigkeit sowie bei allen Tätigkeiten, die mit der Pflege unmittelbar zusammenhängen, Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beiträge zur Rentenversicherung und eine freiwillige Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung.
Pflegekurse für Angehörige
Pflegekurse für Angehörige vermitteln Pflegepersonen Kenntnisse für eine eigenständige Durchführung der Pflege.
Ambulante Wohngemeinschaften
Ambulante Wohngemeinschaften ermöglichen Pflegebedürftigen, möglichst lange selbstständig in der häuslichen Umgebung zu wohnen, ohne dabei auf sich allein gestellt zu sein.
Stationäre Pflege
Ist die Versorgung und Betreuung in der häuslichen Umgebung nicht mehr möglich, ist ggf. ein Umzug in eine stationäre Altenpflegeeinrichtung sinnvoll. Die Höhe der Leistung ist auch vom Grad der Pflegebedürftigkeit abhängig.

