Pressemitteilung 15/19: Richtigstellung eines Beitrags in der Rhein-Zeitung Lokalausgabe Ahrweiler - DRK-Rettungsdienst Rhein-Mosel-Eifel gGmbH ist nicht für den Kreis Ahrweiler zuständig
Kreis Ahrweiler. In einem am 14. Oktober 2019 veröffentlichten Beitrag berichtet die Rhein-Zeitung im Lokalteil Kreis Ahrweiler über die Organisation und Durchführung des Rettungsdienstes sowie die medizinische Notfallversorgung in der Region. Grundlage ist ein Bericht, der zuvor in der Lokalausgabe für den Kreis Mayen-Koblenz veröffentlicht wurde. Die Übernahme dieses Beitrags mit Ergänzungen zum Bezug auf den Kreis Ahrweiler vermittelt den Lesern im Kreis Ahrweiler allerdings ein falsches Bild. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) im Ahrkreis bezieht dazu Stellung.
Im zweiten Absatz des Beitrages wird dem Leser die historische Entwicklung des Rettungsdienstes der DRK-Rettungsdienst Rhein-Mosel-Eifel gGmbH dargestellt. Hier entsteht der Eindruck, dass auch der Kreis Ahrweiler von der DRK-Rettungsdienst Rhein-Mosel-Eifel gGmbH rettungsdienstlich versorgt wird. Diese Darstellung ist nicht richtig. Durchführungsbeauftragter der Kreisverwaltung für den Rettungsdienst im Zuständigkeitsgebiet des Kreises Ahrweiler ist der DRK-Kreisverband Ahrweiler e.V.. Der DRK-Kreisverband Ahrweiler e.V. betreibt fünf Rettungswachen in Adenau, Altenahr, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Remagen und Niederzissen sowie die Bedarfsrettungswache bei Großveranstaltungen am Nürburgring. Zur Durchführung des Rettungsdienstes sind rund 80 Mitarbeiter hauptamtlich beim DRK-Kreisverband Ahrweiler e.V. beschäftigt. Weitere etwa 50 Rettungskräfte engagieren sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich für ihre Mitbürger. Die Kollegen der DRK-Rettungsdienst Rhein-Mosel-Eifel gGmbH werden im Rahmen der kreisübergreifenden Amtshilfe tätig.
Zur Beantwortung der zweiten Interviewfrage wird fälschlicherweise eine geltende Hilfsfrist so dargestellt, als beträfe sie allein den Rettungsdienst der Rhein-Mosel-Eifel gGmbH. Die genannte 15-minütige Hilfsfrist gilt für alle Rettungsdienste in Rheinland-Pfalz. Dabei ist es ganz egal, welche Organisation den Rettungsdienst vor Ort durchführt.
In diesem Abschnitt wird auch das Helfer vor Ort-Projekt dargestellt. Der DRK-Kreisverband Ahrweiler e.V. betreibt ebenfalls ein solches Projekt. Um die Einsatzgebiete möglichst klein und dadurch funktional zu halten, hat der DRK-Kreisverband den Kreis Ahrweiler in 42 Alarmierungsgebiete aufgeteilt. In diesen 42 Bereichen stehen 159 fachlich qualifizierte Ehrenamtliche ihren Mitbürger als erste Notfallhelfer bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zur Verfügung.
Die Antwort auf die dritte Frage zur notärztlichen Versorgung im Kreis Ahrweiler wird grundlegend an den aktuellen Tatsachen vorbei dargestellt. Richtig ist, dass Adenau und Bad Neuenahr-Ahrweiler durch die dortigen Krankenhäuser Notarztstandorte sind. Hier sind sogar eigene Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) in den DRK-Rettungswachen stationiert, die den Einsatz des Notarztes unabhängig vom Rettungswagen ermöglichen. Der dritte Notarztstandort Remagen wird hingegen gar nicht genannt.
Der Notarztstandort Remagen hat, nicht zuletzt wegen einer unzureichenden Finanzierung, seit einigen Jahren Probleme mit der Besetzung seiner Notarztdienste. Dies ist in den vergangenen Jahren mehrere Male durch verschiedene Medien nach entsprechender Bürgerkritik dargestellt worden. Gemeinsam mit der Rettungsdienstbehörde versucht man seitdem, die Situation langfristig zu verbessern und eine "Rund-um-die-Uhr"-Besetzung mit Notärzten zu realisieren. Möglicherweise könnte im Rahmen dessen künftig auch ein NEF am Standort Remagen stationiert werden. Das würde einen deutlich effizienteren Einsatz der im Notarztdienst tätigen Ärzte des Krankenhauses ermöglichen. Dies wirkt sich erfahrungsgemäß positiv auf die Bereitschaft junger Ärzte aus, die Zusatzqualifikation für die Mitarbeit im Notarztdienst zu erwerben. Mehr ausgebildete Notärzte würden folglich die Problematik der Besetzung der Notarztdienste minimieren.
Die in dem Bericht getätigte Aussage "Im Kreis Ahrweiler gibt es keinen Mangel an Notärzten" entspricht somit nicht der aktuellen Situation. Diese kann momentan keinesfalls als ausreichend bezeichnet werden. Fast täglich wird ein umliegender Notarzt aus Bad Neuenahr-Ahrweiler, Andernach oder gar länderübergreifend aus Bonn in das Einsatzgebiet der Rettungswache Remagen geschickt. Mit den Städten Remagen, Sinzig, sowie der Verbandsgemeinde Bad Breisig hat die Rettungswache Remagen mit etwa 45.000 zu versorgenden Einwohnern übrigens das bevölkerungsdichteste Einsatzgebiet im Kreis Ahrweiler.
In der Beantwortung der fünften Frage wird dem Leser dargestellt, dass die Notfallsanitäterausbildung vom Land Rheinland-Pfalz bestimmt werde. Das ist nur teilweise richtig. Das Notfallsanitätergesetz sowie die damit verbundenen rechtlichen Regelungen zur Berufsausbildung haben ihre Grundlage in einem Bundesgesetz. Die Länder sind für die Ausführung, also die Anerkennung von Ausbildungsstätten, insbesondere für die schulische Ausbildung, sowie der Definition und Delegation durchzuführender Maßnahmen unter landesspezifischer Berücksichtigung verantwortlich.
Das deutsche Rettungswesen ist ein äußerst komplexes und verwobenes System, dass dadurch für Außenstehende schwer verständlich ist. Die vermittelten Fehlinformationen an die Mitbürger haben den DRK-Kreisverband veranlasst, sich zu den entsprechenden Punkten zu äußern.